Seh- oder koordinationsbehinderte Internetnutzer surfen mit Spracheingabe- und Sprachausgabesystemen sowie ggf. mit speziellen Textausgabesystemen. Wenn eine Internetpräsenz für diese Systeme zugänglich und sinnvoll lesbar ist, spricht man von einem barrierefreien oder barrierearmen Internetauftritt.

Früher sahen barrierefreie Websites simpel aus. Moderne Techniken haben das geändert. Eine nach Webstandards barrierefreie Website kann heute höheren Ansprüchen gerecht werden.

Ein Überblick über die Vorteile behindertengerechter Websites

Behindertengerechte Websites sind offen für alle Sitebesucher. Mit einer behindertengerechten Website sperren Sie schwerbehinderte Menschen nicht einfach aus. Es gibt aber noch weitere beachtliche Vorteile.
Behindertengerechte Websites sind:

  • valide, also frei von Darstellungsfehlern
  • leichter zu pflegen
  • langlebig (Investitionsschutz)
  • kompatibel zu neuen Technologien (Web-TV, Mobiltelefone, Handheld-Computer, PDAs usw.)
  • suchmaschinengerecht
  • schlank und schnell durch optimale Dateigröße und Darstellungsgeschwindigkeit
  • für alle Nutzer funktionaler (Usability)
  • Eine behindertengerechte Website hat gute Publicity, denn ein informierter Sitebesucher erkennt, dass sich der Betreiber der gesellschaftlichen Dimension bewußt ist.

Verschiedene Grade der Zugänglichkeit

Es gibt verschiedene Grade der Zugänglichkeit. Fast jede Website kann auch nachträglich den 508 Guidelines für allgemeine Zugänglichkeit angepasst werden. Die 508 Guidelines sind verbindlich für US-Behörden.

Die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) stellt etwas andere Ansprüche an Websites. Die WAI unterscheidet drei Level der Zugänglichkeit:

  • Level A-Conformance – Umsetzung der Mindestanforderungen (Priority 1)
  • Level AA-Conformance – Umsetzung Mindestanforderungen und weiterer wesentlicher Spezifikationen (Priority 1 und 2)
  • Level AAA-Conformance – Vollständige Optimierung für Web-Accessibility (Priority 1, 2 und 3)

Die deutsche Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz orientiert sich im wesentlichen an den Priority 1 und 2 Anforderungen der WAI. Diese Verordnung ist verbindlich für Behörden der Bundesverwaltung.

Zusammenfassung

Es ist sehr zu empfehlen, Internetangebote barrierearm zu gestalten. Mit einer speziellen Website-Analyse zeigen wir, wie behindertengerecht Ihre Website ist und machen Ihnen Verbesserungsvorschläge. Arbeiten wir gemeinsam für Ihren Erfolg?

Weiterführende Links

Barrierefreies Internet – Wie Blinde das Internet sehen und erleben.

Eine Initiative der Aktion Mensch: einfach für alle

Allgemeine Informationen zu Webstandards

Was jeder Website-Besitzer über Webstandards wissen sollte. Eine Einführung in Webstandards.

Argumente für Accessibility (englischer Text).

Zugänglichkeitsrichtlinien der WAI.

 

Allgemeine Informationen zu Webstandards.

Was jeder Website-Besitzer über Webstandards wissen sollte. Eine Einführung in Webstandards.

Argumente für Accessibility (englischer Text).
Zugänglichkeitsrichtlinien der WAI.